Kassen-Keutgen GmbH &Co. KG | Bachstraße 16 | 53501 Bengen | 24 Stunden Hotline 0 26 43/ 75 90

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Bäckereien, Einzelhändler und Gastronomiebetriebe, deren Geschäft überwiegend bar abgewickelt wird, sind verstärkt in den Fokus der deutschen und auch der österreichischen Finanzbehörden geraten. Neben Tagesendsummenbons verlangen die Prüfer im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführung auch Zugriff auf die zugrunde liegenden Einzeldaten.

Am 28. Dezember 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Das Gesetzt fordert, dass ab dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem folgende Vorgaben erfüllen muss:

  • Ausstattung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE*)
  • Anschaffung neuer Kasse, wenn eine Aufrüstung mit der TSE bauartbedingt nicht möglich ist
  • Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0)
  • Anmeldung der Kassesysteme beim zuständigen Finanzamt "mit amtlich vorgeschriebenen Vordruck"
  • Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem
  • Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde

Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht finanzamtkonformen Kassensystems!

 

 

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