Kassen-Keutgen | Bungertstraße 1 | 53508 Mayschoß / Ahr | 24 Stunden Hotline 0 26 43/ 75 90

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Vectron POS14 Wide

Moderne Kasse im 16:9 Format
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Vectron POS Mini II

Weit mehr als eine Registrierkasse
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Vectron Mobile Pro III

Mobile Gastrokasse: die wasserdichte POS Mobile Pro III
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Vectron Kassen App

MobileApp für ein oder mehrere iPodTouch, iPhone, iPadMini Geräte
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Vectron POS PC

Leistungsstarke, flexible KassensoftwareI
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Vectron Commander

Die Software zur zentralen Pflege der Kassendaten
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Vectron Journal Tool

Analyse, Reporting und Archivierung von Kassen-Daten
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bonVito

Ein Kundenbindungssystem.
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Sehr verehrte Kunden,

auch wir sind leider sehr schwer von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen.

Wir bitten um Verständnis für längere Wartezeiten der Rückmeldung.

Wir tuen unser Bestes!

 

Übergangsweise befinden sich unsere Räume unter folgender Adresse:

Kassen-Keutgen GmbH &Co. KG

Bachstraße 16 - 53501 Grafschaft-Bengen (1. OG)

(im Gebäude Heinrich Hermanns bzw. EkeSys)


 

 

 

 

 

Änderung der Mehrwertsteuerrate von 16% -> 19% und 5% -> 7% ab 01.01.2021

Hinweis: Der geminderte Steuersatz auf Speisen (ab 01.01.2021 dann 7%) darf noch bis 30.06.2021 weiter genutzt werden !

 

Anleitungen zur Steuerumstellung für verschiedene Kassenmodelle zum download:

     Vectron-Kasse Januar 2021

     Vectron-Commander-Software Januar 2021

 

     Multidata SAM4S ER-380 Januar 2021

     Multidata SAM4S NR-510 Januar 2021

     Multidata SAM4S ER-900-Serie Januar 2021

     Multidata SAM4S ER-5215 Januar 2021

 

 Anleitungen zu anderen Modellen finden sie hier in Kürze. 

 

 


 

KASSENGESETZ 2020

Zum 01.01.2020 muss das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 28. Dezember 2016 umgesetzt werden.
Das Gesetz fordert, dass ab dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem nachstehende Vorgaben erfüllen muss:

  1. Update der im Betrieb vorhandenen Kassensysteme mit eine technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 01.01.2020, sofern diese bauartbedingt aufrüstbar sind.
  2. Anschaffung neuer gesetzeskonformer Kassensysteme, sofern im Betrieb Kassensysteme verwendet werden, die vor dem 25.11.2010 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können.
  3. Anmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt "mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck".
  4. Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem.
  5. Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde.

Fragen und Antworten:

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