Kassen-Keutgen GmbH &Co. KG | Bachstraße 16 | 53501 Bengen | 24 Stunden Hotline 0 26 43/ 75 90

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Vectron POS14 Wide

Moderne Kasse im 16:9 Format
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Vectron POS Mini II

Weit mehr als eine Registrierkasse
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Vectron Mobile Pro III

Mobile Gastrokasse: die wasserdichte POS Mobile Pro III
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Vectron Kassen App

MobileApp für ein oder mehrere iPodTouch, iPhone, iPadMini Geräte
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Vectron POS PC

Leistungsstarke, flexible KassensoftwareI
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Vectron Commander

Die Software zur zentralen Pflege der Kassendaten
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Vectron Journal Tool

Analyse, Reporting und Archivierung von Kassen-Daten
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bonVito

Ein Kundenbindungssystem.
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Wir sind umgezogen:

Kassen-Keutgen GmbH &Co. KG
Bachstraße 16
53501 Grafschaft-Bengen (1. OG)
(im Gebäude Heinrich Hermanns bzw. EkeSys)


Mehrwertsteuerumstellung zum 01.01.2024 (Speisen im Haus von 7% auf 19% MwSt.)

 

Hinweis: Der geminderte Steuersatz auf Speisen im Haus (seit 01.01.2021 7%) darf nur noch bis 31.12.2023 weiter genutzt werden ! (Stand: 12.12.2023)

 

Anleitungen zur Steuerumstellung 01.01.2024 für verschiedene Kassenmodelle zum Download:

     Vectron-Kasse 01.01.2024

     Vectron-Commander-Software 01.01.2024

 

     Multidata SAM4S ER-900-Serie 01.01.2024

 


 

KASSENGESETZ 2020

Zum 01.01.2020 muss das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 28. Dezember 2016 umgesetzt werden.
Das Gesetz fordert, dass ab dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem nachstehende Vorgaben erfüllen muss:

  1. Update der im Betrieb vorhandenen Kassensysteme mit eine technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 01.01.2020, sofern diese bauartbedingt aufrüstbar sind.
  2. Anschaffung neuer gesetzeskonformer Kassensysteme, sofern im Betrieb Kassensysteme verwendet werden, die vor dem 25.11.2010 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht aufgerüstet werden können.
  3. Anmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt "mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck".
  4. Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem.
  5. Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde.

Fragen und Antworten:

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